1. FÖRDERUNGSZIEL
Unterstützung und Förderung der örtlich ansässigen Klein- und Mittelbetriebe, deren Betriebsstätte im Gemeindegebiet liegt.
2. FÖRDERUNGSART
Ist in Form von Zinsenzuschüssen für Kredite vorgesehen.
3. FÖRDERUNGSKRITERIEN
Im Rahmen dieser Aktion können Anträge ausschließlich auf Investitionskredite ab einer Höhe von EUR 10.000,00 bis zur Höhe von EUR 40.000,00 mit einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren (auch kürzere Laufzeiten sind möglich) zum Zwecke der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von Klein- und Mittelbetrieben (natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen) gestellt werden.
Im Rahmen der Aktion können nicht Berücksichtigung finden:
Für Taxiunternehmen, Frächter bzw. Transportunternehmen sowie für Fremdenverkehrsbetriebe im Rahmen der Gästebeförderung ist die Anschaffung von vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen finanzierbar.
4. ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung kann bei der Raiffeisenbank Drautal, mittels dem dafür vorgesehenen Formular, eingebracht werden. Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung einzubringen.
5. INHALT DES ANTRAGES
6. VERZINSUNG DER KREDITE
Der Sollzinssatz wird halbjährlich zum Ultimo (Juni, Dezember), erstmals zum nächsten Halbjahresultimo nach Kreditgewährung, entsprechend der Entwicklung der UDRB (umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) zuzüglich 1%-Punkte, angepasst.
Als Berechnungsbasis gilt der Durchschnitt des 2. Monats des letzten Quartals vor Beginn einer Zinsperiode. Auf volle Achtelprozentpunkte ist kaufmännisch zu runden. Der Mindestzinssatz beträgt 1,5% p.a.
Dem Förderwerber werden neben dem halbjährlichen Kontoführungsentgelt nur die effektiv erwachsenden Barauslagen (z.B. Post-, Auskunftsgebühren, Grundbuchskosten und Auslagen für Schätzungen) in Rechnung gestellt.
7. FÖRDERUNG DURCH ZINSENZUSCHÜSSE
Aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsbudgets der Marktgemeinde Paternion wird auf die Verzinsung ein Zuschuss von max. 1,5% p.a. gewährt.
Der Kreditgeber (Raiffeisenbank Drautal) gewährt zusätzlich einen Zinsenzuschuss von max. 0,5% p.a., somit Marktgemeinde Paternion und Raiffeisenbank Drautal insgesamt höchstens 2% p.a.
Die Inanspruchnahme der Zinsenzuschüsse für den Kredithöchstbetrag von EUR 40.000,00 ist innerhalb von 5 Jahren nur einmal möglich. Teilkreditanträge bis zum vorgenannten Höchstbetrag können jedoch gestellt werden.
8. ABRECHNUNG
Die Überweisung der Zinsenzuschüsse erfolgt seitens der Marktgemeinde Paternion und seitens der Raiffeisenbank Drautal nach Vorlage der Bestätigung über die widmungsgemäße Verwendung des geförderten Kredites durch die Raiffeisenbank Drautal.
Die Zinsenzuschüsse werden halbjährlich und zwar am 30.6. und 31.12. jeden Jahres, beginnend mit dem Fälligkeitstermin der ersten Rückzahlungsrate, welche spätestens 6 Monate nach Kreditzuzählung zu erfolgen hat, über Anforderung der Raiffeisenbank Drautal überwiesen. Das Kreditinstitut ist darüber hinaus berechtigt, den Zinsenzuschuss als Einmalzuschuss analog der Sonderförderungsaktion des Kärntner Mittelstandes zu leisten bzw. zu gewähren.
Der Zinsenzuschuss wird durch eventuelle Ratenstundungen nicht berührt.
9. AUFLAGEN, EINSTELLUNG DER FÖRDERUNG
Der Kreditnehmer ist verpflichtet, den erhaltenen Förderungszuschuss zurückzuzahlen, wenn
Die Rückzahlung der Förderungsmittel erfolgt mit Verzinsung und zwar für den Zeitraum der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit dem durchschnittlichen Förderungszinssatz (wie unter Punkt 6 der Richtlinien) dieser Aktion während der Laufzeit des Darlehens.
Einstellung der Förderung - ohne Rückzahlungsverpflichtung für bereits geleistete Beträge hat zu erfolgen, wenn
Die Marktgemeinde Paternion ist berechtigt, vom Förderungswerber Auskünfte, die mit dem zu fördernden Vorhaben in Zusammenhang stehen zu verlangen, durch ihre Beauftragten in die Belege und in sonstige Unterlagen des Investitionsvorhabens des Kreditnehmers Einsicht zu nehmen sowie die Überprüfung der Durchführung des vorgenommenen geförderten Vorhabens und der Richtigkeit der Abrechnung vornehmen zu lassen.
10. LAUFZEIT DER FÖRDERUNGSAKTION
Die Laufzeit dieser Förderungsaktion wird vorerst auf das Gesamtförderungsvolumen von EUR 400.000,00 mit 31.12.2020 befristet. Verlängerungen um jeweils ein Jahr können zwischen der Marktgemeinde Paternion und der Raiffeisenbank Drautal vereinbart werden.
11. MEHRFACHFÖRDERUNGEN
Eine Mehrfachförderung während der Laufzeit einer Förderungsmaßnahme ist unzulässig; dies gilt auch hinsichtlich sonstiger Förderungsmaßnahmen der Marktgemeinde Paternion.
Eine Förderung für die Eigenmittelaufbringung bzw. Eigenmitteldarlehen für Förderungen der AWS bzw. des KWF ist, sofern den vorliegenden Förderungsrichtlinien dieser Förderung entsprochen wird, möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderungen besteht nicht.