| Thema | Bauen |
|---|---|
| Voraussetzungen | Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich. |
| Termin und Fristen | vor Beginn der Ausführungen |
| Unterlagen |
Baubeschreibung 2-fach, Lageplan 2-fach, Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) 2-fach, Anrainerverzeichnis 2-fach
Beilagenformat: |
| Generelle Anmerkungen und nützliche Hinweise | Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung begonnen worden ist. |
Entleerungstermine 2012:
Altpapier
Gelber Sack