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Aktualisiert
Aktualisiert am: 10.02.2012
Gemeinde Paternion

Formulare nach Themen

Bauansuchen

Thema Bauen
Voraussetzungen Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.
Termin und Fristen vor Beginn der Ausführungen
Unterlagen Baubeschreibung 2-fach, Lageplan 2-fach, Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) 2-fach, Anrainerverzeichnis 2-fach

Beilagenformat:
Bilder als *.jpg/*.jpeg mit maximal 2MB Dateigröße.
Pläne als *.jpg/*.jpeg oder *.gif oder *.tif mit maximal 2MB Dateigröße.

Generelle Anmerkungen und nützliche Hinweise Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung begonnen worden ist.
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Tel.: +43 (4245) 28 88 0 | Fax: +43 (4245) 28 88 - 40 | E-Mail: paternion@ktn.gde.at